Das Nahrungsergänzungsmittel enthält Aktivkohle, die zur Reduzierung übermäßiger Blähungen nach einer Mahlzeit beiträgt.
Nutzungsbedingung des Anspruchs:
Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die pro angegebener Portion 1 g Aktivkohle enthalten. Damit dieser Anspruch geltend gemacht werden kann, muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass die positive Wirkung bei 1 g erreicht wird, das mindestens 30 Minuten vor oder kurz nach einer Mahlzeit eingenommen werden sollte.
(Die gesundheitsbezogene Angabe wurde von der EFSA genehmigt, sie ist Teil des Corrigenda-Anhangs der Verordnung 432/2012)
Zutaten: 1 Tablette enthält 250 mg Aktivkohle (Carbo activatus – aktivierte (medizinische) Holzkohle pflanzlichen Ursprungs).